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Ehe- und Familienrecht, Unterhaltsrecht:
- Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Problemen wie insbesondere
Ehescheidung, Unterhalt, Obsorge und Jugendrecht
- Abwicklung von Scheidungen (einvernehmliche Ehescheidung und streitige Verfahren)
- Einvernehmliche Ehescheidungen werden innhalb kurzer Zeit (maximal 2 Wochen) erledigt.
In diesem Zusammenhang werden erledigt:
- Unterhalt, Ausgleichszahlungen, Kindesobsorge, Übernahme von Krediten und Eigentumsübernahmen. Des Weiteren wird eine umfassende Beratung geboten,
sei es während der aufrechten Ehe oder nach Einleitung des Scheidungsverfahrens
- Vertretung und Beratung werden auch bei Auseinandersetzungen zwischen
Lebensgefährten bzw. ehemaligen Lebensgefährten geboten
(Bereicherungsansprüche, Räumung der gemeinsamen Wohnung durch ehemaligen Partner)
Loyalität und Verschwiegenheit sind eine Selbstverständlichkeit
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